Mit Ihrer Spende und/oder Ihrem Engagement sorgen Sie für einen echten »WAU-Effekt«! Sie helfen Menschen, unvergessliche Augenblicke mit unseren treuen Gefährten zu erleben und dabei Unterstützung, Wärme und Nähe zu erfahren. Bereits mit 25,- Euro finanzieren Sie den einstündigen Einsatz mit einem ausgebildeten Mensch-Hund-Team in einer Einrichtung.

 

Sie möchten wissen, was mit Ihrer Spende geschieht? Unser Versprechen: Ihr Geld kommt dort an, wo es echte Wirkung erreicht. Jede einzelne Spende kommt zu 100% den Menschen, die wir unterstützen zugute. Unserer Stiftung ist gemeinnützig, so dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können.

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Spendenkonto:
HundeHelfenHeilen-Stiftung
IBAN: DE07 7603 0080 0310 4096 76
BIC: CSDBDE71XXX
Consorsbank

Spenden Sie
Lebensfreude.

 

Die Möglichkeiten
zu helfen …

Als Förderer/in bringen Sie eine Spende zur Zweckerfüllung in die HundeHelfenHeilen-Stiftung ein. Falls sie uns regelmäßig unterstützen möchten besteht auch die Möglichkeit Ihrerseits bei der Bank oder Sparkasse einen Dauerauftrag einzurichten.

Ihre Spende ist von der Stiftung zeitnah und zu 100% für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Spenden an gemeinnützige Stiftungen können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 EStG).

Sie haben verschieden Möglichkeiten zu spenden:

1.) Sie übernehmen die Bankdaten unseres Spendenkontos

2.) Sie spenden bequem ONLINE über eine gesicherte Datenübertragung

Selbstverständlich erhalten Sie eine ordentliche Spendenbestätigung ausgestellt. Bei Spenden bis 200,– Euro ist auch ein einfacher Nachweis (z.B. der Ausdruck der Buchungsbestätigung) ausreichend.

Sie spenden bequem ONLINE über eine gesicherte Datenübertragung

Ihre Spende ist von der Stiftung zeitnah und zu 100% für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Spenden an gemeinnützige Stiftungen können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 EStG).

Selbstverständlich erhalten Sie eine ordentliche Spendenbestätigung ausgestellt. Bei Spenden bis 200,– Euro ist auch ein einfacher Nachweis (z.B. der Ausdruck der Buchungsbestätigung) ausreichend.

Spenden statt Geschenke (z.B. an Weihnachten, Geburtstagen, Jubiläen und vielen anderen Anlässen). Feiern und Helfen macht doppelt Freude, ob privat oder geschäftlich. Teilen Sie Ihren Gästen mit, dass Sie sich über Geschenke in Form von Spenden an die gemeinnützige HundeHelfenHeilen-Stiftung wünschen.

Angehörige und Freunde möchten oftmals in Erinnerung an verstorbene Menschen etwas Gutes tun. Dafür verzichten die Hinterbliebenen auf Blumen und Kränze und geben dafür eine Spende an die HundeHelfenHeilen-Stiftung.

Es genügt ein Hinweis in der Traueranzeige zugunsten der HundeHelfenHeilen-Stiftung:
Anstelle von Blumen und Kranzgaben bitten wir im Sinne der/s Verstorbenen um Spenden an die HundeHelfenHeilen-Stiftung
IBAN: DE07 7603 0080 0310 4096 76
BIC: CSDBDE71XXX
Consorsbank

Verwendungszweck: Trauerfall „Name der/s Verstorbene(n)“.

 

Auf Wunsch lassen wir Ihnen nach der Trauerfeier eine Auflistung der Spender und die Gesamtspendensumme zukommen. Hierfür benötigen wir Ihre Kontaktdaten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir um Verständnis, dass wir keine Angaben zu einzelnen Spendensummen weitergeben dürfen.

Mit der Spenderliste bitten wir Sie, uns die Adressen der Spender/innen zukommen zu lassen, damit auch wir uns bei den Spendern bedanken und ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Gerne stellen wir Zuwendungsbestätigungen über die erhaltenen Spenden aus, welche in Kondolenzschreiben mitgeschickt werden können. Bitte lassen Sie uns dazu eine Liste der Spender/innen mit Adressen und der jeweiligen Spendenhöhe zukommen.

Formular für Kondolenzspende z. G. der HHH-Stiftung zum Download

Soziales Engagement gehört für familiengeführte und mittelständische Unternehmen heutzutage nicht nur zur Steigerung des Markenwertes. Sie werden hierbei auch dem Anspruch der Bevölkerung nach gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln gerecht. Mit einer sozialen Initiative über die HundeHelfenHeilen-Stiftung erfüllen Sie dies mit positiver Öffentlichkeitswirkung.

„Mit dem Erbe etwas Gutes tun“, diese Möglichkeit besteht über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu Gunsten der gemeinnützigen HundeHelfenHeilen-Stiftung.

Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit über die zukünftige Aufteilung Ihres Nachlasses. Die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt. Mögliche Pflichtteilsansprüche sind zu beachten. Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Je nach Familienverhältnis erben dann Ehepartner/in und die „Blutsverwandten“. Durch eine gültige testamentarische Niederschrift ist es auch möglich andere Verwandte, Freunde und auch „einen guten Zweck“ zu beerben. Erbzuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind zudem erbschaftssteuerfrei. Gerne können Sie ein vertrauliches Gespräch mit uns führen. Zudem verfügen wir über gute Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern, da wir selbst nicht rechts- oder steuerberatend tätig sind.

Gemeinsam sind wir stark. Wir bieten Stiftungen die Partnerschaft an, um den Stiftungszweck gemeinsam zu erfüllen. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.

Strafgerichte und Staatsanwaltschaften bedenken gerne unsere gemeinnützige Stiftungsarbeit.

Wir sind an sehr vielen Oberlandesgerichtsbezirken gelistet. Unseren jährlichen Berichtspflichten kommen wir regelmäßig nach. Wir verwalten die eingehenden Geldauflagen zuverlässig und auf einem eigenen hierfür zur Verfügung stehenden Konto. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Selbstverständlich werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Bitte helfen auch Sie als Richter/in oder Staatsanwalt/wältin unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung zu unterstützen. Herzlichen Dank!

Unser Geldauflagenkonto:
HundeHelfenHeilen-Stiftung
IBAN: DE07 7603 0080 0310 4096 76
BIC: CSDBDE71XXX
Consorsbank

Eine Zuwendung in Form einer Zustiftung in das Grundstockvermögen der HundeHelfenHeilen-Stiftung muss in voller Höhe und auf Dauer erhalten bleiben. Auch das wird, wie bei einer Spende, jährlich von der Regierung von Oberbayern sowie dem Finanzamt München genau geprüft.

Eine Zustiftung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung ist als Sonderausgabenabzug bis zur Höhe von 1 Million Euro, frei verteilt auf einen Zeitraum bis zu 10 Jahre, steuerlich abzugsfähig. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehepartner einzeln zu (§ 10b Abs. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zu dem bereits genannten Spendenabzug möglich.

Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich engagieren – wir freuen uns über jedes Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit für die HundeHelfenHeilen-Stiftung. Falls Sie Interesse haben freuen wir uns über Ihre schriftliche Kontaktaufnahme.